2. Fremdsprache - Allgemeine Hochschulreife

Die Städtische Berufsoberschule Wirtschaft München bietet die Möglichkeit an, die allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erreichen.

Ziel

Durch das Bestehen der Abschlussprüfung der 13. Klasse und dem Nachweis einer 2. Fremdsprache erhalten Sie die allgemeine Hochschulreife.

Der Nachweis der 2. Fremdsprache ist auf drei prinzipiell verschiedenen Wegen möglich:

Welche Sprachen sind möglich?

Mögliche Sprachen sind:

  • Französisch,
  • Latein,
  • Spanisch,
  • Italienisch oder
  • Russisch

Andere Sprachen sind nicht möglich.

1. Weg: Zuerkennung

Erwerb der allgemeinen Hochschulreife durch die Zuerkennung bereits früher erworbener Kenntnisse


  1. Durch den mit mindestens ausreichendem Erfolg besuchten versetzungserheblichen Unterricht in einer dieser Sprachen in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 einer allgemeinbildenden Schule (Gymnasium / Realschule / Gesamtschule)
  2. Durch den mit mindestens ausreichendem Erfolg besuchten versetzungserheblichen Unterricht in einer dieser Sprachen als dritter Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 9 - 11 am Gymnasium
  3. Durch die mit mindestens ausreichendem Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in Französisch an der Realschule
  4. Durch den Abschluss an einer bayerischen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe im ersten und zweiten Schuljahr als 1. oder 2. Fremdsprache.
  5. Durch den Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung (z.B. der Sprachenschule)
  6. Durch das Diplôme d′Études en Langue Française (DELF) B1, das z.B. an französischen Kulturinstituten erworben werden kann.

Die Zuerkennung dieser Kenntnisse ist ein rein formaler Akt. Sie müssen dafür lediglich die entsprechenden Zeugnisse an unserer Schule einreichen. Für den Fall 1. bedeutet dies bspw., dass Sie alle Jahrgangszeugnisse (im Original !) von der 7. bis zur 10. Klasse einreichen müssen. Die Note, die Sie in der 10. Klasse in der zweiten Fremdsprache erworben haben, wird dann im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife verrechnet. Diese Note muss mindestens ausreichend sein. Die Noten der übrigen Jahrgangsstufen sind ohne Belang, d.h. sie können auch schlechter sein.

Die Zuerkennung können Sie im Laufe der 12. oder 13. Klasse oder auch noch später beantragen. Wir empfehlen Ihnen aber, die entsprechenden Bescheinigungen am besten gleich zu Beginn des Schuljahres an unserer Schule mit vorzulegen, damit die Berechtigung sofort geprüft werden kann und im anderen Fall Weg 2 für Sie noch möglich bleibt.

2. Weg: Unterricht

Erwerb der allg. Hochschulreife durch den mit mindestens ausreichendem Erfolg besuchten Unterricht in Französisch, Spanisch oder Latein in der 12. und 13. Klasse der BOS

Die zweite Fremdsprache wird in der 12. und 13. Klasse vier Stunden pro Woche unterrichtet. Um den Unterricht in der zweiten Fremdsprache in der 13. Klasse besuchen zu können, muss im Jahresfortgang der Klasse 12 mindestens 1 Punkt erzielt werden. Am Ende der 13. Klasse gibt es keine gesonderte Prüfung. Die Endnote der 13. Klasse, die mindestens 4 Punkte sein muss, gilt als Nachweis der 2. Fremdsprache.


Durch die Anmeldung für die zweite Fremdsprache verpflichten Sie sich zum regelmäßigen Unterrichtsbesuch. An unserer Schule können  Französisch, Spanisch und Latein als zweite Fremdsprache angeboten werden.

Es werden keine Vorkenntnisse in Französisch, Spanisch oder Latein vorausgesetzt. Es wird jedoch relativ schnell vorwärts gegangen, d.h. neben den vier zusätzlichen Stunden Unterricht in der Schule muss auch zu Hause nochmals etwa ebensoviel Zeit für Lernen und Wiederholen des Unterrichtsstoffes eingeplant werden.

Wie in den anderen Fächern werden in Französisch und Latein Leistungsnachweise wie Schulaufgaben, Stegreifaufgaben, Referate usw. verlangt. Der Unterricht in der zweiten Fremdsprache ist allerdings kein versetzungserheblicher Unterricht. Sie können also auch trotz mangelhafter oder ungenügender Leistung in diesen Fächern in die 13. Klasse aufsteigen. Die Note erscheint auch nicht im Zeugnis der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife.

Für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife genügt es, dass Sie im Jahrgangszeugnis der 13. Klasse in der zweiten Fremdsprache mindestens 4 Punkte haben. Die erreichte Note wird in das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit eingerechnet. Eine gesonderte Abschlussprüfung in Französisch, Spanisch oder Latein gibt es in diesem Fall nicht.

Schülerinnen und Schüler, die in der 12. Klasse nicht am Unterricht in der zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und am Ende der Jahrgangsstufe beschließen, doch noch die allgemeine Hochschulreife zu machen, können nicht mehr in den Französisch-, Spanisch- oder Lateinunterricht der 13. Klasse einsteigen, selbst wenn sie nachweisen können, dass sie den Stoff der 12. Klasse selbstständig nachgeholt haben. Für diese Schülerinnen und Schüler kommt nur noch Weg 3 bzw. 1 in Frage.

Bitte überlegen Sie sich also schon vor der Anmeldung genau, welchen Abschluss Sie voraussichtlich machen wollen. Dies ist u.a. auch für die Klasseneinteilung wichtig.

Wir bieten die zweite Fremdsprache im Kurs- und Klassenunterricht an.

  • Im Kursunterricht werden Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen zusammen unterrichtet. Der Unterricht findet zweimal die Woche nachmittags von 14.00 bis 15.30 Uhr statt.
  • Im Klassenunterricht ist die zweite Fremdsprache in den normalen Stundenplan integriert. Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse erlernen die zweite Fremdsprache. Der Unterricht dauert in diesen Klassen daher an vier Tagen der Woche bis 14.40 Uhr (statt bis 13.55 Uhr, wie in den nicht-integrierten Klassen ohne zweite Fremdsprache).

Da sich der Unterricht in den integrierten Klassen besonders bewährt hat, versuchen wir mehr Sprachklassen als -kurse einzurichten. Dafür ist aber eine zuverlässige Anmeldung Ihrerseits notwendig.

3. Weg: Ergänzungsprüfung

Erwerb der allg. Hochschulreife durch eine erfolgreich abgelegte Ergänzungsprüfung an der BOS

Absolventen der Berufsoberschule können die allgemeine Hochschulreife auch durch das erfolgreiche Ablegen einer Ergänzungsprüfung in Französisch, Latein, Italienisch, Spanisch oder Russisch erlangen.



Die Prüfung kann im selben Jahr abgelegt werden wie die fachgebundene Hochschulreife oder auch in einem beliebig späteren Jahr nachgeholt werden. Die Anmeldung dafür muss vor dem 01. März des betreffenden Jahres bei einer Berufsoberschule erfolgt sein.

Schüler/innen, die den Unterricht in der 2. Fremdsprache besuchen, können im selben Schuljahr nicht mehr an der Ergänzungsprüfung teilnehmen.

Die Prüfungsanforderungen entsprechen dem Niveau am Ende der JgSt. 10 des Gymnasiums. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Bei der Bildung der Prüfungsnote zählt die Note der schriftlichen Prüfung zweifach, die Note der mündlichen Prüfung einfach. Die Ergänzungsprüfung ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 4 Punkte erreicht werden.

Bewerberinnen und Bewerber, die die Ergänzungsprüfung nicht bestanden haben, können sie einmal wiederholen. Auf Antrag kann Bewerbern, die die Ergänzungsprüfung bestanden haben, gestattet werden, diese zur Verbesserung des Prüfungsergebnisses einmal zum nächsten Prüfungstermin zu wiederholen.


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