Katholischer Religionsunterricht

Katholische Religionslehre an der Berufsoberschule

Fachprofil (Aus dem offiziellen Lehrplan, der von Kultusministerium am 29.5.1998 genehmigt wurde):

Der Religionsunterricht ist gemäß Art, 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie Art. 136 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung ordentliches Lehrfach. Der Lehrplan katholische Religionslehre orientiert sich am Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland "Der Religionsunterricht in der Schule" (Würzburg 1974) und an der Verlautbarung der deutschen Bischöfe "Die bildende Kraft des Religionsunterrichts" (Bonn 1996). Auf dieser Grundlage werden zentrale Inhalte des christlichen Glaubens auf die beruflichen Schulen hin konkretisiert. Der katholische Religionsunterricht geht angesichts der vielfältigen Ziel- und Wertvorstellungen in der gegenwärtigen Gesellschaft von unterschiedlichen Einstellungen der Schülerinnen und Schüler zu Religion und Kirche aus und gibt aus der Sicht des katholischen Glaubens Antwort auf drängende Lebensfragen. Er will ihnen bei der Suche nach Maßstäben für ein Gelingen des Lebens helfen. Der Religionsunterricht richtet sich an folgenden Zielsetzungen aus:

Der Religionsunterricht hilft den gläubigen Schülerinnen und Schülern, sich bewusster für diesen Glauben zu entscheiden. Den suchenden, fernstehenden oder dem christlichen Glauben gleichgültig gegenüberstehenden Schülerinnen und Schülern bietet er die Möglichkeit. Antworten der Kirche auf ihre Fragen kennenzulernen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen: dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler, die nicht getauft sind und sich dennoch für die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Den Schülerinnen und Schülern, die sich als ungläubig betrachten, sich aber vom Religionsunterricht nicht abmelden, bietet er die Gelegenheit, den eigenen Standort zu klären oder auch zu revidieren.

Konkrete Umsetzung des Lehrplans an der BOS-Wirtschaft

Der Religionsunterricht ist im Idealfall weniger ein Frontaluntericht, in dem ein abstrakter Lehrstoff vermittelt wird, den der Schüler dann zu schlucken hat, sondern ein Gespräch, in dem jeder, der anwesend ist, sich anhand von aktuellen und grundsätzlichen Fragestellungen mit seinem Problembewußtsein und seinen Wertungen einbringen kann. Er sollte als eine Gelegenheit genutzt werden, sich mit den Fragen auseinanderzusetzen, die die Grundlagen unseres ethischen, moralischen und religiösen Handelns betreffen. Es gibt kaum jemanden unter uns, der nicht zu Staat und Politik, Papst und Kirche, Krieg und Frieden, Liebe und Eifersucht Werturteile hat und darüber auch in Streit gerät mit anderen, die andere Werturteile haben. Dies sich bewußt zu machen, kritisch zu reflektieren, aus welchen Gründen man sich für welche Werte entscheidet, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Religionsunterrichtes. Etliche Vorurteile über den Religionsunterricht kann man daher getrost vergessen, denn


Neben den aktuellen Themen, die je nach Lage spontan behandelt werden und den speziellen Wünschen, die die Schüler in den Unterricht einbringen können und sollen, sind folgende Themen in den letzten Jahren ausführlicher behandelt worden.

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