Externe Bewerber

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Externe Abschlussprüfung für andere Bewerber­

Ziel

Durch das Bestehen der Abschlussprüfung a­ls externe/r Schüler/in erhalten Sie die fachgebundene Hochschulreife.



Die externe Fachhochschulreifeprüfung können Sie nur an einer Fachoberschule ablegen.(z.B. Städt. FOS Wirtschaft München, Lindwurmstraße 90, 80337 München, Tel. 089/233-32504.)


Aufnahme-
bedingung

Bewerber/innen können die externe Abschlussprüfung absolvieren, wenn sie Folgendes vorweisen können:

  • einen mittleren Schulabschluss
  • eine abgeschlossene wirtschaftliche Berufsausbildung

.


Anmeldung

Die Anmeldung muss bis spätestens 1. März schriftlich an der Schule vorliegen. Beizufügen sind:

  1. Kopie der Geburtsurkunde
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. Original und Kopie des mittleren Schulabschlusses
  4. Original und Kopie des Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten Schule
  5. eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich die Bewerberin/der Bewerber in den einzelnen Fächern vorbereitet und welche Lehrbücher sie/er dazu benutzt, alternativ eine Teilnahmebescheinigung der "Virtuellen Berufsoberschule Bayern"
  6. eine verbindliche Erklärung, aus der hervorgeht, welche 5 mündliche Prüfungsfächer sie/er ablegen wird
  7. Eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wann und mit welchem Ergebnis sich ­die Bewerberin/der Bewerber schon einmal der Abschlussprüfung an der FOS, der Abschlussprüfung an einer BOS oder einer sonstigen Prüfung zur Erlangung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife unterzogen hat


Zeit der Prüfung

Die Prüfung findet gleichzeitig­ mit der Abschlussprüfung der 13. Klasse der BOS Wirtschaft statt.

Prüfungsfächer  

Schriftliche Prüfung

 D E
M
BWR 
 5 Std
 3 Std
 3 Std
 3 Std

Mündliche Prüfung

   Pflicht
   Wahl: zwei aus diesen drei Fächern
 E  G  Technologie
 VWL  Wirtschaftsinformatik  kath. oder ev. Religion oder Ethik
 20 Min
 30 Min
 30 Min

 30 Min
 30 Min
30 Min



Wiederholung

Die Prüfung kann einmal wiederholt werden
Nichtbestehen
Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss entscheiden, dass die nicht bestandene Abschlussprüfung als bestandene Aufnahmeprüfung gewertet werden kann.



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