Bafög

Der Besuch der Städtischen Berufsoberschule Wirtschaft München wird vom S­taat durch Gewährung von BAföG gefördert.

Wer wird gefördert?
Für den Besuch der 12. und 13. Klasse wird elternunabhängiges BAföG gewährt.
Für den Besuch der Vorklasse wird BAföG nur abhängig vom Einkommen der Eltern gewährt.
Für den Besuch des Vorkurses und der 12. Teilzeitklassen wird kein BAföG gewährt.
Höhe der Förderung
397 €
wenn der/die Schüler/in zu Hause wohnt
572 €
wenn der/die Schüler/in nicht zu Hause wohnt
zusätzlich bis zu 59 €
ab 3/09 zusätzlich
bis zu 73 €

wenn der/die Schüler/in selbst kranken- und pflegeversichert ist

Altersgrenze Die Altersgrenze für BAföG-Empfänger liegt bei 30 Jahren.

Kindergeld Das Kindergeld wird nicht mit dem BAföG verrechnet.

Zuverdienst Jährlich darf der/die Schüler/in bis zu 4800 € brutto dazu verdienen.

Anrechnung von Vermögen

Bei der Gewährung von BAföG werden die Vermögensverhältnisse des Geförderten berücksichtigt. Ein vorhandenes Vermögen verringert das BAföG - im Extremfall wird kein BAföG gewährt. Genauere Auskünfte hierzu kann nur das zuständige Amt für Ausbildungsförderung geben.

Es gelten die Vermögensverhältnisse vom Tag der Antragstellung.

Zuständige Behörde

Zuständig für die Gewährung von BAföG für die 12. und 13. Klasse ist das

Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt München

Neuhauserstraße 39

80331 München

Tel: 089 / 233-96266

Zuständig für die Gewährung von BAföG für die 11. Klasse ist die jeweilige Gemeinde bzw. Landratsamt.

Ablauf der Antragsstellung


Sie sollten den Antrag so früh wie möglich,  d.h. nachdem Sie sich an einer BOS angemeldet haben, stellen. Die Bearbeitung kann einige Monate dauern. Die Anträge können Sie hier  herunterladen.

Wenn Sie von uns eine Zusage (nach den Osterferien) erhalten haben, können Sie die von uns bereits vorgefertigte Schulbesuchsbestätigung nach §9 Bafög aus unserem Intranet ausdrucken. Sie müssen dann dort nur noch Ihren Namen eintragen.

Am ersten Schultag findet eine ausführliche Informationsveranstaltung durch das Bafög-Amt in unserer Schule statt.

Die Bestätigungen können Sie dort gestempelt und unterschrieben abgeben.

Gewähr
Für alle angegebenen Angaben, insbesondere für die genannten Beträge, übernehmen wir keine Gewähr.

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