| Wer wird gefördert? |
Für den Besuch der 12. und 13. Klasse wird elternunabhängiges BAföG gewährt. Für den Besuch der Vorklasse wird BAföG nur abhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Für den Besuch des Vorkurses und der 12. Teilzeitklassen wird kein BAföG gewährt. |
||||||
| Höhe der Förderung |
|
||||||
| Altersgrenze | Die Altersgrenze für BAföG-Empfänger liegt bei 30 Jahren. |
||||||
| Kindergeld | Das Kindergeld wird nicht mit dem BAföG verrechnet. |
||||||
| Zuverdienst | Jährlich darf der/die Schüler/in bis zu 4800 € brutto dazu verdienen. |
||||||
| Anrechnung von Vermögen |
Bei der Gewährung von BAföG werden die Vermögensverhältnisse des Geförderten berücksichtigt. Ein vorhandenes Vermögen verringert das BAföG - im Extremfall wird kein BAföG gewährt. Genauere Auskünfte hierzu kann nur das zuständige Amt für Ausbildungsförderung geben. Es gelten die Vermögensverhältnisse vom Tag der Antragstellung. |
||||||
| Zuständige Behörde |
Zuständig für die Gewährung von BAföG für die 12. und 13. Klasse ist das Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt München Neuhauserstraße 39 80331 München Tel: 089 / 233-96266 Zuständig für die Gewährung von BAföG für die 11. Klasse ist die jeweilige Gemeinde bzw. Landratsamt. |
||||||
| Ablauf der Antragsstellung |
Sie sollten den Antrag so früh wie möglich, d.h. nachdem Sie sich an einer BOS angemeldet haben, stellen. Die Bearbeitung kann einige Monate dauern. Die Anträge können Sie hier herunterladen. Am ersten Schultag findet eine ausführliche Informationsveranstaltung durch das Bafög-Amt in unserer Schule statt. Die Bestätigungen können Sie dort gestempelt und unterschrieben abgeben. |
||||||
| Gewähr |
Für alle angegebenen Angaben, insbesondere für die genannten Beträge, übernehmen wir keine Gewähr. |